Sind sie in ihrer Erwerbstätigkeit (Büroarbeit) durch ein Leiden ( Mausarm, Schmerzen in Schulter oder Arm, RSI, Sehschwäche) eingeschränkt, können sie Zuschüsse für ergonomische Produkte, dazu gehören auch Computermäuse, -tastaturen, bei der Rentenversicherung beantragen. Es sind allerdings einige Bedingungen zu erfüllen.
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eine ärztlich nachgewiesene Gesundheitsbeeinträchtigung muss vorliegen (Attest Facharzt, Krankenhaus, Rehaklinik)
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das gewünschte Produkt muss das Leiden wesentlich lindern oder gänzlich beseitigen (z. B. Vertical Mouse, Footime Mouse)
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es müssen 6 Monate der letzten zwei Jahre Beitragszahlungen zur Rentenversicherung geleistet worden sein
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haben Sie insgesamt weniger als 15 DRV-Beitragsjahre, dann ist möglicherweise das Arbeitsamt Ihr Ansprechpartner
Bei der DRV benötigen Sie zunächst die vollständig ausgefüllten Formulare G100, G130 G3004/3005, G1206 und G3143
Link zum Antragspaket Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bei der DRV
Deutsche Rentenversicherung